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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Das Wichtigste direkt vorab:
Ihr müsst absolut keine Angst vor der Vorkontrolle haben! Wer alle Angaben im Interessentenbogen und im telefonischen Vorgespräch ehrlich und gewissenhaft ausgefüllt hat, hat überhaupt nichts zu befürchten. Ganz im Gegenteil: Wir freuen uns riesig über jeden Menschen, der einem unserer Schützlinge ein liebevolles Zuhause schenken möchte.

Was genau ist eine Vorkontrolle?
Bei der sogenannten Vorkontrolle besucht euch ein ehrenamtlicher Tierschützer (meist aus eurer Region) in eurem Zuhause. Dieser Besuch dient in erster Linie dazu, sicherzustellen, dass unsere Hunde in gute und verantwortungsvolle Hände kommen.

Warum machen wir das?
  • Ehrlichkeit überprüfen: Im Tierschutz erleben wir leider immer wieder Überraschungen – es gibt nichts, was es nicht gibt. Die Vorkontrolle hilft uns zu sehen, ob die Angaben zur Wohnsituation mit der Realität übereinstimmen.
  • Gemeinsames Einverständnis: Uns ist es extrem wichtig zu spüren, dass wirklich alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder mit dem Einzug des neuen Vierbeiners einverstanden sind und an einem Strang ziehen.

Seht die Vorkontrolle einfach als ein nettes, persönliches Gespräch unter Hundefreunden, bei dem oft auch noch letzte Fragen zum Einzug des Hundes geklärt werden können!

Wenn ihr in einer Mietwohnung oder in einer Eigentumswohnung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft lebt, benötigen wir zwingend eine schriftliche Einverständniserklärung zur Hundehaltung von eurem Vermieter bzw. der Verwaltung.
Diese Bescheinigung dient dem Schutz des Hundes, aber vor allem auch zu eurer eigenen Absicherung.

Warum ist das wichtig?
  • Mietvertrag reicht oft nicht aus:
    Auch wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich steht, dass Hundehaltung verboten ist, bedeutet das leider nicht automatisch, dass der Vermieter jeden Hund duldet.
  • Böse Überraschungen vermeiden:
    Es kam im Tierschutz leider schon oft vor, dass die Hundehaltung im Nachhinein vom Vermieter untersagt wurde. Die Konsequenzen sind dann für alle Beteiligten dramatisch: Entweder muss der Hund den Platz sofort wieder verlassen oder es steht ein unvorhersehbarer, überstürzter Umzug an.

Mit einer kurzen, schriftlichen Bestätigung eures Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft seid ihr rechtlich auf der sicheren Seite, sodass euer Schützling von Anfang an sorgenfrei in sein neues Leben starten kann.

Etwa 6 Monate nach der Adoption führen wir eine sogenannte Nachkontrolle durch. Dies ist quasi unser abschließender Besuch bei euch, bei dem wir uns noch einmal persönlich davon überzeugen möchten, dass es dem Hund gut geht und er sich gut in sein neues Leben eingelebt hat.

Keine Sorge:
Wie schon bei der Vorkontrolle gilt auch hier, dass ihr absolut nichts zu befürchten habt, wenn ihr dem Hund ein liebevolles und artgerechtes Zuhause bietet.

Da wir im Tierschutz leider schon die unglaublichsten Dinge erlebt haben, gehört diese Absicherung fest zu unserer verantwortungsvollen Vereinsarbeit. Für uns ist es außerdem eine wunderschöne Gelegenheit, unseren ehemaligen Schützling glücklich in den Armen seiner neuen Familie zu sehen und von euch zu hören, wie sich euer gemeinsamer Alltag entwickelt hat!

Unser oberstes Ziel im Tierschutz ist es, das Leid der Straßenhunde an der Wurzel zu packen und die Population in Rumänien durch gezielte Kastrationen nachhaltig einzudämmen.

Aber nicht nur im Ausland, sondern auch in Deutschland ist die Zahl der Hunde in den letzten Jahren immens gestiegen. Die deutschen Tierheime und Tierschutzvereine schlagen flächendeckend Alarm – sie sind überfüllt und arbeiten längst an Belastungsgrenzen. Jede gezielte oder unkontrollierte Zucht von weiteren Hunden macht die Situation in den Tierheimen nur noch dramatischer.

Es gibt bereits unzählige wunderbare Hunde, die sehnsüchtig auf eine Chance und ein liebevolles Zuhause warten.

Aus diesem Grund gilt für uns eine strikte Regel:
Die Zucht, Vermehrung oder Verpaarung mit „unseren“ Hunden ist ausnahmslos und strengstens verboten! Unsere Schützlinge werden ausschließlich als Familienmitglieder und Begleiter vermittelt.

Es gibt ein altbekanntes Sprichwort im Tierschutz: „Einmal Tierschutzhund, immer Tierschutzhund.“

Für uns ist das kein bloßer Spruch, sondern ein festes Versprechen an unsere Tiere. Das Letzte, was wir möchten, ist, dass einer unserer Schützlinge zum „Wanderpokal“ wird und von Hand zu Hand gereicht wird.

Das Leben hält manchmal unerwartete Wendungen bereit und uns ist bewusst, dass sich Lebensumstände durch Schicksalsschläge, schwere Krankheiten oder andere Krisen radikal ändern können.

Bitte denkt in solchen Situationen immer daran: Es gibt für alles eine Lösung!

Sollte der Fall eintreffen, dass ihr den Hund aus schwerwiegenden Gründen absolut nicht mehr behalten könnt, meldet euch bitte umgehend und als allererstes bei uns. Wir lassen euch nicht allein. Gemeinsam finden wir einen sicheren, verantwortungsvollen Weg für den Hund und nehmen ihn im Rahmen unserer Möglichkeiten wieder in unsere Obhut, um in Ruhe ein passendes neues Zuhause zu suchen.

Je nach Bundesland und Gemeinde gelten in Deutschland unterschiedliche gesetzliche Vorschriften für die private Hundehaltung. In vielen Regionen ist die Vorlage eines sogenannten Sachkundenachweises (oft auch als „Hundeführerschein“ bezeichnet) verpflichtend.

Ein wichtiges Beispiel (Nordrhein-Westfalen):
In NRW gilt beispielsweise die sogenannte 20/40-Regelung. Sobald ein Hund ausgewachsen über 20 kg wiegt oder eine Schulterhöhe von über 40 cm erreicht, müssen Halter ihre Sachkunde offiziell nachweisen.

  • Wo macht man den Nachweis?
    Die Prüfung für den 20/40-Nachweis ist unkompliziert und wird von sehr vielen dafür autorisierten Tierärzten direkt vor Ort angeboten.
  • Mehrhundehaltung
    Bitte beachtet, dass in einigen Bundesländern oder Gemeinden auch bei der Haltung von mehreren Hunden unabhängig von deren Größe ein gesonderter Nachweis verlangt werden kann.

Unsere Bitte an euch:
Da das Hundegesetz reine Ländersache ist und jede Kommune eigene Satzungen hat, erkundigt euch bitte unbedingt vor dem Einzug des Hundes bei eurer zuständigen Gemeinde oder dem Ordnungsamt über die aktuell geltenden Regelungen und Fristen.

Der Begriff „Public Shelter“ bedeutet übersetzt „öffentliches Tierheim“. Was im ersten Moment nach einem sicheren Zufluchtsort klingt, hat jedoch leider nichts mit den Tierheimen zu tun, wie wir sie aus Deutschland kennen. In vielen osteuropäischen Ländern, so auch in Rumänien, handelt es sich hierbei um staatlich verwaltete Einrichtungen, die umgangssprachlich oft als Tötungsstationen bezeichnet werden.

Die rumänische Gesetzgebung erlaubt es den Betreibern öffentlicher Tierheime, Straßenhunde nach einer Frist von nur 14 Werktagen (ca. 3 Wochen) zu euthanasieren, falls sie bis dahin nicht adoptiert oder von Tierschutzvereinen offiziell übernommen wurden. Dabei läuft das Einschläfern aber nicht wie man es von deutschen Tierärzten kennt. Es ist häufig ein richtig grausamer, schmerzhafter, minutenlanger Kampf.

Für die Hunde ist das Verfahren und die Unterbringung dort mit enormem Stress verbunden. Da die Kapazitäten der Stationen begrenzt sind, aber ständig neue Hunde nachrücken, ist der Zeitdruck für Rettungsaktionen durch Vereine wie uns extrem hoch.

Die Bedingungen in den Zwingern:
Unabhängige Tierschützer und internationale Organisationen berichten immer wieder von den prekären Bedingungen in vielen dieser Stationen:

  • Enorme Überfüllung:
    Zu viele Hunde müssen sich oft sehr kleine Zwinger (Kennel) teilen.
  • Hoher Stresspegel:
    Die Enge, die Geräuschkulisse und die ungewohnte Situation bedeuten permanenten Stress für die Tiere.
  • Konflikte unter den Hunden:
    Durch die Gruppendynamik und die begrenzte Ressourcenverteilung kann es unter den Hunden zu Rang- und Futterkämpfen kommen, bei denen schwächere, alte oder sehr junge Tiere leider oft das Nachsehen haben und Verletzungen davontragen.

Wie ihr sicherlich schon mitbekommen habt, liegt das private Shelter direkt neben dem Public Shelter in Barlad.

Seit Mai 2024 gibt es einen neuen Betreiber, der sich damit brüstet, dass er nicht mehr tötet. Zuerst haben wir uns über diese Nachricht gefreut. Da war uns aber noch nicht bewusst, dass es nicht wirklich besser wird. Der Betreiber muss im Monat eine Fangquote von 70 Hunden erfüllen. Für diese 70 Hunde bekommt er eine Fangprämie. Zudem bekommt er pro Hund die Kosten für die Kastration, die Tollwutimpfung, den Chip und das Futter für 21 Tage bezahlt. Danach gibt es kein Geld mehr von der Stadt – dieser Hund existiert dann für die Stadt quasi nicht mehr. Welpen zählen in dieser Rechnung nicht mit, aber vom Gesetz her müssen Welpen dennoch von den Hundefängern mitgenommen werden.

Wie ihr euch sicherlich schon denken könnt, ist das eine Rechnung, die nicht aufgeht. Es werden leider viel zu wenige Hunde adoptiert oder von privaten Vereinen übernommen.

Das Resultat: viel zu viele Hunde in viel zu kleinen Zwingern und viel zu wenig Futter. Die Hunde werden zwar nicht mehr eingeschläfert, aber leider kommt es immer wieder zu Todesfällen durch Beißereien oder wegen Unterernährung. Die Hunde können sich nicht aus dem Weg gehen und es kommt zu Kämpfen um das wenige Futter.

Wir können an der Situation selbst nichts ändern. Das Einzige, was wir im Moment unternehmen können, ist regelmäßig Futter zur Verfügung zu stellen, um die Kämpfe um die Nahrung zu minimieren. Es bricht uns das Herz, aber das private Shelter ist voll. Nur wenn dort wieder etwas Platz ist, können auch wieder Hunde aus dem Public Shelter ins sichere Shelter ziehen.

Wir hoffen, dass sich in der Stadt endlich etwas ändert und eine Kastrationspflicht eingeführt wird. Straßenhunde müssen gefangen, kastriert und wieder ausgesetzt werden. Solange sich die vielen Straßenhunde weiter vermehren können, wird es immer mehr Nachwuchs geben und der Kreislauf wird nie aufhören. Aber die nächsten Wahlen kommen und wir hoffen so sehr, dass sich die Lage mit dem nächsten Bürgermeister ändern wird.

Aktuell unterstützen wir private Kastrationsaktionen. Das ist aber leider noch viel zu wenig. Dort werden meist an zwei Tagen um die 100 Tiere (Hunde und Katzen) kastriert. Diese „Spayathons“ finden in unregelmäßigen Abständen von ein bis drei Monaten statt. Die Kosten pro Kastration betragen 25 €. Bei 100 Tieren sind das 2.500 € – eine Menge Geld, die auch erst einmal finanziert werden muss.

Kurz vor unserem Besuch im Juni 2025 wurden im Public Shelter ca. 100 Tiere euthanasiert. Eine „Tötungsaktion“, die illegal durchgeführt wurde, denn auch in Rumänien gibt es Regeln! Zum Beispiel muss der Termin für eine Massentötung inklusive der Anzahl der betreffenden Hunde 14 Tage vorher angekündigt werden. Das ist in diesem Fall komplett ausgeblieben. Daher erstatteten Tierschützer vor Ort Anzeige. Bis heute hat es jedoch keine Konsequenzen gegeben!

Leider ist es notwendig, Junghunde, die im Shelter leben, bereits sehr früh zu kastrieren. Die Tierheime im Ausland sind mit den Einrichtungen, die wir aus Deutschland kennen, nicht zu vergleichen: Stellt euch vor, es leben meist über 200 Hunde auf engstem Raum zusammen. In dieser Masse fällt es oft gar nicht auf, wenn eine Hündin läufig ist, und eine strikte Trennung der Geschlechter lässt sich unter diesen Bedingungen leider nicht dauerhaft gewährleisten.

Nachwuchs im Shelter ist ein Szenario, das wir unbedingt vermeiden müssen. Deshalb ist es im Auslandstierschutz leider unausweichlich, die Hunde so früh wie möglich zu kastrieren, um dieses zusätzliche Leid von vornherein zu verhindern.

Die meisten unserer Hunde werden aus sogenannten „Tötungsstationen“ in Rumänien gerettet. Bis wir eine passende Pflegestelle oder ein endgültiges Zuhause für sie gefunden haben, werden sie in einem privaten Shelter untergebracht und dort sicher versorgt.

Ursprünglich wurden Herdenschutzhunde (HSH) gezüchtet, um Viehherden vor Raubtieren und anderen Feinden zu schützen. Für diese Aufgabe wurden eine hohe Eigenständigkeit und Durchsetzungsfähigkeit selektiert. Während ein klassischer Wachhund bei Unregelmäßigkeiten „nur“ anschlägt, ist es die natürliche Aufgabe eines Herdenschutzhundes, eine potenzielle Gefahr aktiv und selbstbewusst abzuwehren.

Was bedeutet das für das Leben in einer Familie?
Herdenschutzhunde sind durch ihre Zuchtgeschichte extrem eigenständig. Was im Arbeitsalltag sinnvoll ist, kann im Familienalltag schnell problematisch werden: Sobald ein HSH eine Situation als Bedrohung einstuft, trifft er eigene Entscheidungen. Im harmlosen Fall kann dies dazu führen, dass der Hund Besucher zwar ins Haus lässt, sie aber nur noch unter seinem lautstarken Protest wieder gehen lässt. Im Ernstfall – wenn der Hund „seine“ Menschen genauso verteidigt wie früher seine Herde – kann es zu gefährlichen Zwischenfällen kommen.

Der Schlüssel zum Zusammenleben: Bindung und Führung
Für die meisten Herdenschutzhunde ist eine enge Bindung zu ihren Menschen essenziell. Nur durch ein tiefes Vertrauensverhältnis zum Besitzer lässt sich erreichen, dass der Hund sein Handeln an seinem Menschen orientiert, statt eigenmächtig einzugreifen. Wichtig ist zu verstehen: Ein Herdenschutzhund ist kein klassischer Befehlsempfänger, sondern ein eigenwilliger Kooperationspartner. Er arbeitet mit seinem Menschen zusammen, nicht für ihn. Dennoch bleibt der HSH ein Hund mit einer klaren Schutzmotivation, die man nicht einfach „wegerziehen“ kann.

Anforderungen an die Haltung:
Ein Herdenschutzhund ist kein Hund für eine Stadtwohnung. Er benötigt erfahrene Hände, ein souveränes Umfeld und – idealerweise – ein großes, gesichertes Grundstück in einer ruhigen Gegend mit engem Familienanschluss. Wer sich für einen Herdenschutzhund entscheidet, muss sich der Verantwortung und der rassespezifischen Genetik bewusst sein, um ein harmonisches Zusammenleben zu ermöglichen.

Ihr habt euch in einen unserer Schützlinge verliebt und möchtet ihm ein neues Zuhause schenken? Das freut uns sehr! Damit diese Verbindung ein Leben lang hält, ist es wichtig, den Hund nicht nur nach der Optik auszuwählen. Jeder Hund hat – genau wie wir Menschen – einen individuellen Charakter, der zu eurem Lebensstil passen muss.

Energielevel und Charakter
  • Aktivität
    Ein sportlicher, temperamentvoller Hund wird mit einer ruhigen Familie nicht glücklich – und umgekehrt. Unterforderte Hunde entwickeln aus Frust oft destruktive Verhaltensweisen, wie das Zerkauen von Möbeln oder Wänden.
  • Erwartungen
    Wenn ihr leidenschaftliche Jogger oder Wanderer seid, wird ein gemütlicher Senior oder eine weniger bewegungsfreudige Rasse schnell an ihre Grenzen stoßen. Wir möchten, dass ihr beide am selben Strang zieht!
Der Hund in eurem Lebensalltag
  • Alter des Hundes
    Ein Welpe oder Junghund ist ein Energiebündel, das viel Zeit für Erziehung und Beschäftigung benötigt. Überlegt bitte ehrlich: Passt dieser quirlige Begleiter auch noch in 3, 5 oder 10 Jahren in euer Leben? Ein älterer, gesetzter Hund ist oft der entspanntere Begleiter für Menschen, die es ruhiger angehen lassen möchten.
  • Wohnsituation
    Große oder schwere Hunde in den 2. Stock ohne Aufzug zu vermitteln, ist für uns nicht vertretbar. Auch wenn der Hund heute noch fit ist – im Alter wird das Treppensteigen zur Qual, und einen 30-kg-Hund mehrmals täglich zu tragen, ist eine enorme Belastung für euren Rücken.
  • Zeitfaktor
    Hunde sind Rudeltiere. Sie länger als 6 Stunden allein zu lassen, entspricht nicht unserem Verständnis von artgerechter Haltung. Nach einem langen Arbeitstag sind die Bedürfnisse des Hundes oft der letzte Punkt auf der „To-Do-Liste“, was zu Frust auf beiden Seiten führt.

Verantwortung und finanzielle Planung:
Ein Hund ist eine langfristige finanzielle Verpflichtung. Neben Futter, Versicherung und Hundesteuer müsst ihr mit unvorhersehbaren Tierarztkosten rechnen. Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Könnt ihr euch eine kostspielige Behandlung im Notfall leisten? Leider sehen wir täglich, wie Hunde im Tierheim landen, weil ihre Besitzer die medizinische Versorgung nicht mehr finanzieren können.

Unser Tipp:
Wenn euer Budget knapp ist, ihr aber dennoch helfen möchtet, werdet doch Pflegestelle! Der Hund bleibt bei euch, bis er seine „Für-immer-Familie“ gefunden hat. Die anfallenden Tierarztkosten werden dabei vom Tierschutzverein übernommen. Es ist zwar emotional nicht leicht, den Hund später wieder gehen zu lassen, aber ihr ermöglicht ihm den wichtigsten Start in ein neues Leben – und könnt danach dem nächsten Schützling eine Chance geben.

Unser Ziel ist es, den „perfekten Match“ zu finden, damit ihr und euer Hund langfristig gemeinsam glücklich seid.

Die EU-Datenbank TRACES-NT ist ein unverzichtbares Instrument der europäischen Behörden, um den grenzüberschreitenden Transport von Tieren zu dokumentieren. Sie verknüpft die Veterinärämter der Herkunfts- und Zielländer und stellt sicher, dass jeder Hund legal und kontrolliert in die EU einreist.

Was bedeutet das für unsere Hunde?
Bevor ein Hund Rumänien verlassen darf, wird er offiziell beim zuständigen rumänischen Veterinäramt vorgestellt. Nur wenn der Hund alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, werden die TRACES-Papiere ausgestellt. Dies ist der einzige offizielle Weg, um eine legale Einreise zu gewährleisten.

Die Voraussetzungen für die Ausreise:
Um diese wichtigen Dokumente zu erhalten, müssen strenge medizinische und rechtliche Auflagen erfüllt sein:

  • Alter: Welpen dürfen frühestens im Alter von 16 Wochen ausreisen.
  • Tollwutschutz: Die Tollwutimpfung muss zum Zeitpunkt der Ausreise mindestens 21 Tage alt sein.
  • Identität: Jeder Hund muss durch einen Mikrochip eindeutig identifizierbar sein und einen gültigen EU-Heimtierausweis besitzen.
  • Gesundheit: Ein begleitender Gesundheitspass stellt sicher, dass keine meldepflichtigen Krankheiten nach Deutschland eingeschleppt werden.

Die Verantwortung des Vereins:
Neben den Dokumenten für das einzelne Tier benötigt auch der Tierschutzverein selbst eine offizielle Genehmigung durch das zuständige deutsche Veterinäramt: die sogenannte Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes. Ohne diese behördliche Zulassung ist eine Ausreise für unsere Hunde rechtlich gar nicht möglich.

Unser Versprechen:
Wir legen höchsten Wert auf Transparenz und Gesetzestreue. Alle unsere Hunde reisen ausschließlich legal mit vollständigen TRACES-Papieren nach Deutschland ein. Nur so können wir sicherstellen, dass unsere Arbeit auf einem fundierten und rechtssicheren Fundament steht – zum Schutz der Tiere und zur Sicherheit unserer Adoptanten.